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   BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11   

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BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11 (https://dejure.org/2011,4163)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2011 - 8 B 15.11 (https://dejure.org/2011,4163)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 2011 - 8 B 15.11 (https://dejure.org/2011,4163)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anmeldefrist für Ansprüche auf Bruchteilsrestitution; Verwirkung

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.10.2009 - 8 C 22.09

    Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Zur Wahrung der Anmeldefrist mussten aber - bereits damals bestehende - vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Entziehung einer Anteilsbeteiligung angemeldet sein (Urteil vom 22. April 2009 - BVerwG 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 und Beschluss vom 27. Oktober 2009 - BVerwG 8 C 22.09 - juris Rn. 4 ff.).

    Er hat in diesen Entscheidungen nicht darauf abgestellt, dass die Antragsteller bis zum Ablauf der Anmeldefrist keine Ansprüche auf Bruchteilsrestitution angemeldet hatten, sondern allein darauf, dass sie vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Entziehung einer Unternehmensbeteiligung hätten anmelden müssen (Beschluss vom 27. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 3).

    Durch die Neuregelung im Jahr 1997 sollte die Wiedergutmachung für den Entzug einer Unternehmensbeteiligung durch die Singularrestitution von Bruchteilseigentum ergänzt werden, um den Betroffenen die "wirtschaftliche Eigentümerstellung", wie sie zum Zeitpunkt der Entziehung der Unternehmensbeteiligung bestand, möglichst wieder einzuräumen (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69 Rn. 26; Beschluss vom 27. Oktober 2009 a.a.O. juris Rn. 4).

    Der Charakter des § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG als ergänzende Singularrestitution - hier: zur Wiedergutmachung für den Entzug einer Unternehmensbeteiligung - rechtfertigt es, auch für die Ansprüche auf Restitution von Bruchteilseigentum darauf abzustellen, dass innerhalb der Frist des § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG Ansprüche auf Wiedergutmachung des Entzugs der Unternehmensbeteiligung - also nicht auf Bruchteilsrestitution - angemeldet worden sind (Beschluss vom 27. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 4).

    Die gegen die Entscheidung des Senats vom 27. Oktober 2009 - BVerwG 8 C 22.09 - erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09. Februar 2010 - 1 BvR 3059/09 - nicht zur Entscheidung angenommen.

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der im Verfahren BVerwG 8 C 22.09 (8 C 5.08), das ebenfalls Restitutionsansprüche wegen der bis 1945 erfolgten Schädigung der Firma O. & K. betraf, nahezu gleichlautend ausgeführt hatte:.

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Zur Wahrung der Anmeldefrist mussten aber - bereits damals bestehende - vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Entziehung einer Anteilsbeteiligung angemeldet sein (Urteil vom 22. April 2009 - BVerwG 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 und Beschluss vom 27. Oktober 2009 - BVerwG 8 C 22.09 - juris Rn. 4 ff.).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats, der im Verfahren BVerwG 8 C 22.09 (8 C 5.08), das ebenfalls Restitutionsansprüche wegen der bis 1945 erfolgten Schädigung der Firma O. & K. betraf, nahezu gleichlautend ausgeführt hatte:.

    "Sie haben durch ihr Zuwarten über einen so langen Zeitraum bei den anderen Beteiligten, insbesondere den Beigeladenen des Verfahrens BVerwG 8 C 5.08, den Eindruck hervorgerufen, dass sie selbst keine vermögensrechtlichen Ansprüche geltend machen.

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Ansprüche auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung einer Beteiligung an einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG sind im Jahre 1997 durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) neu geregelt worden (Urteile vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 und vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - juris).

    Dass die Kläger darin einen Widerspruch zum Urteil des Senats vom 7. März 2007 a.a.O. = ZOV 2007, 183 = juris Rn. 36) sehen, ist nicht nachvollziehbar.

  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Die Kläger haben dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9 = ZOV 2005, 317 ) den Rechtssatz entnommen,.
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Denn sie setzten sich damit in Widerspruch zu dem Ziel des Vermögensgesetzes, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 41 f. m.w.N. = BVerwGE 119, 145).".
  • BVerwG, 02.04.2008 - 8 C 7.07

    Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Durch die Neuregelung im Jahr 1997 sollte die Wiedergutmachung für den Entzug einer Unternehmensbeteiligung durch die Singularrestitution von Bruchteilseigentum ergänzt werden, um den Betroffenen die "wirtschaftliche Eigentümerstellung", wie sie zum Zeitpunkt der Entziehung der Unternehmensbeteiligung bestand, möglichst wieder einzuräumen (Urteil vom 2. April 2008 - BVerwG 8 C 7.07 - BVerwGE 131, 79 = Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 69 Rn. 26; Beschluss vom 27. Oktober 2009 a.a.O. juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09

    Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - NVwZ 2009, 1569).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 36.96

    Unternehmensrestitution - Anteilsrestitution - Einzelrestitution - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Ansprüche auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung einer Beteiligung an einem Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. VermG sind im Jahre 1997 durch das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823) neu geregelt worden (Urteile vom 7. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 66 und vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 36.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 19 S. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 BvR 2275/07 - juris).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11
    Die nach Auffassung der Beschwerdeführer divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 1996, 712 und vom 17. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 = juris Rn. 15).
  • BVerfG, 16.09.2009 - 1 BvR 2275/07

    Verfassungsbeschwerde zum Restitutionsverfahren Sommerfeld-Siedlung in

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

  • BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14

    Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt

    Denn das Aufzeigen einer - tatsächlich oder vermeintlich - fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Anforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 8 B 60.12

    Aufwendungsersatz für Geschäftsführung ohne Auftrag eines Tierarztes gegen eine

    Das wäre nur anzunehmen, wenn die Rechtssache eine für die angestrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht oder nicht hinreichend geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts der höchstrichterlichen Klärung bedarf (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 und vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

    Dass bei Bruchteilsrestitutionsansprüchen ausnahmsweise eine Anmeldung des Unternehmens- oder Anteilsrestitutionsbegehrens nach §§ 30, 30a VermG für ausreichend gehalten wurde (BVerwG, Urteil vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris - Rn. 4 ff.), erklärt sich nicht daraus, dass das grundsätzliche Erfordernis einer hinreichend bestimmten, individualisierbaren Anmeldung des zurückverlangten Vermögenswertes aufgegeben worden wäre.

    Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschluss vom 9. September 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2012 - 8 BN 1.12

    Anforderungen an die Verlautbarungsfunktion

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht oder nicht hinlänglich geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - NVwZ 2009, 1569 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 und vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

    Dass bei Bruchteilsrestitutionsansprüchen ausnahmsweise eine Anmeldung des Unternehmens- oder Anteilsrestitutionsbegehrens nach §§ 30, 30a VermG für ausreichend gehalten wurde (BVerwG, Urteil vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.), erklärt sich nicht daraus, dass das grundsätzliche Erfordernis einer hinreichend bestimmten, individualisierbaren Anmeldung des zurückverlangten Vermögenswertes aufgegeben worden wäre.

    Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.).

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 88.13

    Untersagung der Tätigkeit als Betreiben eines erlaubnispflichtigen Bankgeschäfts

    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr., vgl. Beschluss vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 9. September 2011 a.a.O. S. 227).

  • BVerwG, 13.04.2012 - 8 B 86.11

    Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht oder nicht hinlänglich geklärt ist und die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 = NVwZ 2009, 1569 und vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17

    Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den

    Dass bei Bruchteilsrestitutionsansprüchen ausnahmsweise eine Anmeldung des Unternehmens- oder Anteilsrestitutionsbegehrens nach §§ 30, 30a VermG für ausreichend gehalten wurde (BVerwG, Urteil vom 22. April 2009 - 8 C 5.08 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 50 Rn. 29 m.w.N.; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226 f. = juris Rn. 4 ff.), erklärt sich nicht daraus, dass das grundsätzliche Erfordernis einer hinreichend bestimmten, individualisierbaren Anmeldung des zurückverlangten Vermögenswertes aufgegeben worden wäre.

    Zudem war unklar, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsschädigungen - ohne gleichzeitige Unternehmensschädigung - einbezog (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 S. 17 f. und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 28; Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - a.a.O.).

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    Grundlage einer solchen Restitution ist vielmehr die Anmeldung eines Anspruchs auf Restitution eines Unternehmens oder einer Unternehmensbeteiligung nach Maßgabe von § 6 VermG (BVerwG, LKV 2010, 31 Rn. 29; Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 8 C 22.09, juris Rn. 4; ZOV 2011, 226 Rn. 4), die auf das Grundstück, an dem später Miteigentumsanteile begründet werden sollen, "hinführt" (BVerwGE 161, 361 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17

    Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung

  • BVerwG, 08.04.2014 - 8 B 47.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid

  • BVerwG, 08.11.2013 - 8 B 6.13

    Regelungscharakter der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie

  • BVerwG, 30.01.2012 - 8 B 66.11

    Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit konkreter Rechtsfragen i.R.e.

  • BVerwG, 31.05.2012 - 8 B 6.12

    Altersvorsorge, ergänzende; Anpassung; Anrechte; Bezirksschornsteinfegermeister;

  • BVerwG, 30.04.2014 - 8 B 48.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 49.16

    Divergenz; Durchgriffsanspruch; Entschädigungserfüllungsanspruch; Fehlen von

  • BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13

    Feststellungsinteresse im Hinblick auf mögliche Lohnforderungen von Arbeitnehmern

  • BVerwG, 06.10.2014 - 8 B 13.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • BVerwG, 19.12.2013 - 8 B 23.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 17.12.2013 - 8 B 2.13

    Zurechnung der Anteile der übrigen Anmeldeberechtigten bei der

  • BVerwG, 30.06.2014 - 8 B 94.13

    Vermutung bezüglich eines Vermögensverlustes bei feststehender

  • BVerwG, 23.03.2012 - 8 B 84.11

    Zu den Anforderungen an den inneren Zusammenhang von vermögensrechtlichen

  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 52.16

    Ablösebetrag; Anteilsschädigung; Bruchteilsrestitution; Durchgriffshaftung;

  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 53.16

    Verpflichtung des Rechtsnachfolgers während der NS-Herrschaft enteigneter

  • BVerwG, 25.04.2014 - 8 B 87.13

    Anforderungen an die Erhebung von Grundsatz-, Divergenz- und Verfahrensrügen im

  • BVerwG, 15.05.2014 - 8 B 72.13

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Divergenzrüge i.R.e. Beschwerde

  • BVerwG, 23.12.2013 - 8 B 60.13

    Begründung einer rechtsgrundsätzlichen Frage aufgrund der unzutreffenden

  • BVerwG, 20.12.2013 - 8 BN 5.13

    Einbeziehung des Hausgrundstücks in den Anschlussbereich der gemeindlichen

  • BVerwG, 14.02.2012 - 8 B 79.11

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • KG, 31.01.2020 - 9 U 70/18

    Bruchteilsrestitutionsanspruch: Anspruch auf Verzinsung des auszukehrenden

  • BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15

    Ansehen eines Urteils als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend

  • BVerwG, 02.06.2014 - 8 B 83.13

    Rückübertragung von besatzungshoheitlich enteigneten Grundstücken

  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 B 56.12

    Notwendigkeit der Bezeichnung einer als klärungsbedürftig angesehenen konkreten

  • BVerwG, 05.02.2014 - 8 B 95.13

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im

  • VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11

    Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG,

  • BVerwG, 20.02.2012 - 8 B 90.11
  • VG Berlin, 22.08.2013 - 29 K 67.11

    Anfechtung der Erlösauskehrverpflichtung; Ansprüche aus einer Anteilsschädigung

  • KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

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